Checkliste: Nachteilsausgleiche für Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom

Auf dieser Seite soll kurz dargestellt werden, welche Vergünstigungen als Nachteilsausgleiche gewährt werden. Eine vollständige Übersicht ist an dieser Stelle aber nicht möglich, dazu ist das Sachgebiet zu komplex, ich habe aber einige Literaturangaben gemacht, wo Sie bei Bedarf mehr erfahren können.

Übersicht
Schwerbehindertenausweis
Pflegeversicherung
Heil- und Hilfsmittel
Steuerabzug für Haushaltshilfe
Fahrtkosten für KFZ
Erlaß der KFZ-Steuer
Pflegepauschbetrag
Hilfen für Wohnen und Bauen

Literaturtipps


Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Schwerbehindertenausweis
Versorgungsamt
Wichtig:
Soll die Merkmale "B" und "H" enthalten, der Grad der Behinderung (GdB) lag früher bei Down-Syndrom immer bei 100 %, jetzt wollen die Versorgungsämter nach der Geburt nur noch 50 bis 80 % anerkennen:

Die bisher einheitliche Handhabung, die bei Säuglingen und Kindern mit Down-Syndrom einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 % und das Vorliegen von Hilflosigkeit (Merkmal "H") annahm, wurde zwischenzeitlich ohne Beteiligung der betroffenen Verbände und ohne nähere Diskussion geändert.

Die Sektion Versorgungsmedizin des ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat in einer Sitzung festgestellt, daß aufgrund der medizinischen und heilpädagogischen Fortschritte es nicht mehr gerechtfertigt sei, bei fast allen Kindern mit Trisomie 21 einen GdB von 100 % anzunehmen. Im Säuglingsalter sei eine differenzierte gutachterliche Beurteilung allerdings noch nicht möglich, hier könne nur allgemein angenommen werden, daß eine Schwerbehinderung und damit ein GdB von 50 % vorliege. Zur Frage des Vorliegens der Hilflosigkeit sei im Einzelfall zu prüfen, ob im Rahmen der wegen der Behinderung durchgeführten Frühförderung Hilfen in einem Ausmaß notwendig seien, die den Umfang der Hilfsbedürftigkeit bei gesunden gleichaltrigen Kindern überschreiten.

Die Umsetzung dieses Beschlusses führt dazu, daß Versorgungsämter dazu übergegangen sind, bei Säuglingen mit Down-Syndrom nur noch ein GdB von 50 % anzuerkennen und das Vorliegen von Hilflosigkeit zu verneinen.

Betroffene Eltern sollten sich überlegen, gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einzulegen und in der Begründung auf die Besonderheiten im Einzelfall hinzuweisen und zu verdeutlichen, in welchem Maße die Betreuungsnotwendigkeit des behinderten Kindes von der eines nichtbehinderten Kindes abweicht.

Dies kann sein:

  • erheblich mehr Aufwand in Pflege und Betreuung durch erhöhte Wachsamkeit wegen möglichen Fehlverhaltens,
  • erschwerte Haushaltsführung (Ernährung, größerer Wäscheaufwand),
  • vermehrter Zeitaufwand durch notwendige medizinische Untersuchungen und Therapien.
    Unbedingt wichtig ist das "H", es bringt einen Steuerfreibetrag von 3700 Euro im Jahr, das "B" bedeutet, eine Begleitperson fährt kostenlos bei Bahn und Bus mit, das behinderte Kind fährt unentgeltlich im Nahverkehr.
Es ist wichtig, daß Sie nach der Geburt schnell den Schwerbehindertenausweis beantragen. Er ist notwendig, wenn Sie z. B. gegenüber dem Finanzamt ihre Anträge begründen müssen.

zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Pflegeversicherung
Pflegekassen
Der Medizinische Dienst ist bei Kleinkindern unter einem Jahr kaum bereit, Pflegebedarf anzuerkennen, es ist wichtig zu kämpfen. Bei Kindern wird immer verglichen, was das behinderte Kind für einen Zusatzbedarf im Vergleich zum nichtbehinderten hat.

Antrag umgehend stellen, spätestens am 1. Geburtstag.

Eine gute Vorbereitung vor dem Begutachtungsbesuch ist wichtig. Dabei hilft ein Buch der Lebenshilfe mit vielen Hinweisen (s.u. Literaturhinweis Nr. 1)

Sehen Sie bitte auch hier nach!


zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Heil- und Hilfsmittel
Krankenkasse/ Pflegekassen/ Sozialhilfe
Es besteht Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel. Die Krankenkassen müssen jedoch nur solche Hilfsmittel und Prothesen bezahlen, die geschädigte Körperfunktionen unmittelbar ersetzen. Für Hilfsmittel, die die Folgeerscheinung einer Behinderung im sozialen Bereich ausgleichen, ist der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig.

Hilfsmittel für Pflegebedarf werden von der Pflegekasse bezahlt.

In Zweifelsfällen lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse den Katalog der Heil- und Hilfsmittel vorlegen, für die die Krankenkasse zahlt.


zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Steuerabzug für Haushaltshilfe
Finanzamt
Steuerfreibetrag bei Hilflosigkeit von 924  Euro/Jahr.

zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Fahrtkosten für KFZ
Finanzamt
Außergewöhnliche Belastung durch die Benutzung eines KFZ wegen der Behinderung.

Pauschbetrag von 3 000 km à 0,30 Euro = 900 Euro

Bei einem "H" im Ausweise können bis zu 15 000 km für behinderungsbedingte Fahrten, Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten geltend gemacht werden, dann muß aber eine Aufstellung der Fahrten eingereicht werden.

Aber: Eine Eigenbeteiligung ist im Steuerrecht vorgesehen, Höhe je nach Familienstand.


zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Erlaß der KFZ-Steuer
Finanzamt
Bei einem Auto, das auf den Namen des Kindes zugelassen ist, wird die KFZ-Steuer erlassen. Das Auto darf dann aber nur noch mit dem Kind oder im Rahmen der Familienführung benutzt werden. (Also keine Benutzung für die Fahrt zur Arbeit!)

Damit der Schadensfreiheitsrabatt nicht verloren geht, müssen sie vorher mit ihrer Versicherung vereinbaren, daß das Kind Halter ist, ein Elternteil der Versicherungsnehmer. Nicht alle Versicherungen sind damit einverstanden, aber viele machen dies, z.B. die HUK-Coburg.

Sie werden merken, daß Sie viele Fahrten mit Ihrem behinderten Kind durchführen werden, es lohnt sich daher auf jeden Fall ein Diesel-Auto.


zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Pflegepauschbetrag
Finanzamt
Sie erhalten einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr, wenn Sie die Pflege unentgeltlich durchführen.

Der Pflegepauschbetrag in Höhe 924 Euro wird auch anerkannt wenn man für
sein Kind Pflegegeld bezieht, bei persönlicher Pflege, wenn keine
Einnahmen dadurch erzielt werden, eine Behinderung von 100% vorliegt mit
Merkzeichen H und Einstufung in der Pflegestufe 2 oder 3.

Zitat Finanzamt:

"Für Eltern, die ein behindertes Kind pflegen, stellt das hierfür
erhaltene Pflegegeld unabhängig von seiner Verwendung keine Einnahmen in
diesem Sinne dar. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der
Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen aufgeteilt."





zurück zur Übersicht
Art des Nachteilsausgleichs
Wer ist zuständig?
Hilfen für Wohnen und Bauen
Stadt-, Kreisverwaltung
Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Erhöhung des Familienzusatzdarlehens und der vorgeschriebenen Wohnraumgröße.

zurück zur Übersicht
Weiterführende Literatur:
  • Richtig begutachten, gerecht beurteilen.
    Wendt, S. und Schädler, J. (1996):
    Lebenshilfe Marburg
    Raiffeisenstraße 18
    35043 Marburg
    Telefon 0 64 21/ 4 91 - 0, Fax 0 64 21/ 491 - 167
  • Finanzielle Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen.
    Lebenshilfe-Verlag Marburg 1996
  • Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen.
    Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAG):
    Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
    Kirchfeldstraße 149
    40215 Düsseldorf
    Telefon 0 211/ 310 06- 0
  • Nachteilsausgleiche.
    Landschaftverband Westfalen-Lippe:
    Zu beziehen von:
    Landschaftverband Westfalen-Lippe
    - Hauptfürsorgestelle -
    Warendorfer Straße 26
    48100 Münster
    Telefon 0 251/591- 01, Fax 0 251/591-3300
  • Finanzielle Hilfen
    Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
    (mit guten Merkblättern im PDF-Format)
    Brehmstr. 5 -7
    40239 Düsseldorf 

zurück zur Übersicht