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Checkliste: Nachteilsausgleiche für Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom
Auf dieser Seite soll kurz dargestellt werden, welche Vergünstigungen als Nachteilsausgleiche gewährt werden. Eine vollständige Übersicht ist an dieser Stelle aber nicht möglich, dazu ist das Sachgebiet zu komplex, ich habe aber einige Literaturangaben gemacht, wo Sie bei Bedarf mehr erfahren können. |
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Wer ist zuständig?
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| Schwerbehindertenausweis |
Versorgungsamt
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Wichtig:
Soll die Merkmale "B" und "H" enthalten, der Grad der Behinderung (GdB) lag früher bei Down-Syndrom immer bei 100 %, jetzt wollen die Versorgungsämter nach der Geburt nur noch 50 bis 80 % anerkennen: Die bisher einheitliche Handhabung, die bei Säuglingen und Kindern mit Down-Syndrom einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 % und das Vorliegen von Hilflosigkeit (Merkmal "H") annahm, wurde zwischenzeitlich ohne Beteiligung der betroffenen Verbände und ohne nähere Diskussion geändert. Die Sektion Versorgungsmedizin des ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat in einer Sitzung festgestellt, daß aufgrund der medizinischen und heilpädagogischen Fortschritte es nicht mehr gerechtfertigt sei, bei fast allen Kindern mit Trisomie 21 einen GdB von 100 % anzunehmen. Im Säuglingsalter sei eine differenzierte gutachterliche Beurteilung allerdings noch nicht möglich, hier könne nur allgemein angenommen werden, daß eine Schwerbehinderung und damit ein GdB von 50 % vorliege. Zur Frage des Vorliegens der Hilflosigkeit sei im Einzelfall zu prüfen, ob im Rahmen der wegen der Behinderung durchgeführten Frühförderung Hilfen in einem Ausmaß notwendig seien, die den Umfang der Hilfsbedürftigkeit bei gesunden gleichaltrigen Kindern überschreiten. Die Umsetzung dieses Beschlusses führt dazu, daß Versorgungsämter dazu übergegangen sind, bei Säuglingen mit Down-Syndrom nur noch ein GdB von 50 % anzuerkennen und das Vorliegen von Hilflosigkeit zu verneinen. Betroffene Eltern sollten sich überlegen, gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einzulegen und in der Begründung auf die Besonderheiten im Einzelfall hinzuweisen und zu verdeutlichen, in welchem Maße die Betreuungsnotwendigkeit des behinderten Kindes von der eines nichtbehinderten Kindes abweicht. Dies kann sein:
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Es ist wichtig, daß Sie nach der
Geburt schnell den Schwerbehindertenausweis beantragen. Er ist
notwendig, wenn Sie z. B. gegenüber dem Finanzamt ihre
Anträge begründen müssen.
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Wer ist zuständig?
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Pflegeversicherung
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Pflegekassen
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Der Medizinische Dienst ist bei Kleinkindern
unter einem Jahr kaum bereit, Pflegebedarf anzuerkennen, es ist wichtig
zu kämpfen. Bei Kindern wird immer verglichen, was das behinderte
Kind für einen Zusatzbedarf im Vergleich zum nichtbehinderten hat.
Antrag umgehend stellen, spätestens am 1. Geburtstag. |
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Wer ist zuständig?
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Heil- und Hilfsmittel
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Krankenkasse/ Pflegekassen/ Sozialhilfe
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Es besteht Anspruch auf Heil- und
Hilfsmittel. Die Krankenkassen müssen jedoch nur solche
Hilfsmittel und Prothesen bezahlen, die geschädigte
Körperfunktionen unmittelbar ersetzen. Für Hilfsmittel, die
die Folgeerscheinung einer Behinderung im sozialen Bereich ausgleichen,
ist der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe
zuständig.
Hilfsmittel für Pflegebedarf werden von der Pflegekasse bezahlt. In Zweifelsfällen lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse den Katalog der Heil- und Hilfsmittel vorlegen, für die die Krankenkasse zahlt. |
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Wer ist zuständig?
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Steuerabzug für Haushaltshilfe
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Finanzamt
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Steuerfreibetrag bei Hilflosigkeit von 924 Euro/Jahr.
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Wer ist zuständig?
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Fahrtkosten für KFZ
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Finanzamt
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Außergewöhnliche Belastung durch die Benutzung eines KFZ wegen der Behinderung.
Pauschbetrag von 3 000 km à 0,30 Euro = 900 Euro Bei einem "H" im Ausweise können bis zu 15 000 km für behinderungsbedingte Fahrten, Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten geltend gemacht werden, dann muß aber eine Aufstellung der Fahrten eingereicht werden. Aber: Eine Eigenbeteiligung ist im Steuerrecht vorgesehen, Höhe je nach Familienstand. |
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Wer ist zuständig?
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Erlaß der KFZ-Steuer
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Finanzamt
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Bei einem Auto, das auf den Namen des Kindes
zugelassen ist, wird die KFZ-Steuer erlassen. Das Auto darf dann aber
nur noch mit dem Kind oder im Rahmen der Familienführung benutzt
werden. (Also keine Benutzung für die Fahrt zur Arbeit!)
Damit der Schadensfreiheitsrabatt nicht verloren geht, müssen sie vorher mit ihrer Versicherung vereinbaren, daß das Kind Halter ist, ein Elternteil der Versicherungsnehmer. Nicht alle Versicherungen sind damit einverstanden, aber viele machen dies, z.B. die HUK-Coburg. Sie werden merken, daß Sie viele Fahrten mit Ihrem behinderten Kind durchführen werden, es lohnt sich daher auf jeden Fall ein Diesel-Auto. |
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Wer ist zuständig?
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Pflegepauschbetrag
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Finanzamt
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| Sie erhalten einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr, wenn Sie die Pflege unentgeltlich durchführen. Der Pflegepauschbetrag in Höhe 924 Euro wird auch anerkannt wenn man für sein Kind Pflegegeld bezieht, bei persönlicher Pflege, wenn keine Einnahmen dadurch erzielt werden, eine Behinderung von 100% vorliegt mit Merkzeichen H und Einstufung in der Pflegestufe 2 oder 3. Zitat Finanzamt: "Für Eltern, die ein behindertes Kind pflegen, stellt das hierfür erhaltene Pflegegeld unabhängig von seiner Verwendung keine Einnahmen in diesem Sinne dar. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen aufgeteilt." |
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Wer ist zuständig?
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Hilfen für Wohnen und Bauen
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Stadt-, Kreisverwaltung
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Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der
Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Erhöhung des
Familienzusatzdarlehens und der vorgeschriebenen
Wohnraumgröße.
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Weiterführende Literatur:
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